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BBZ Beihilfe-Dienstleistungen

Ver­las­sen Sie sich auf die BBZ, Ihren Exper­ten für das Bei­hil­fe­we­sen. Wir ver­ste­hen Ihre Bedürf­nis­se genau und bie­ten indi­vi­du­el­le, hoch­wer­ti­ge Lösun­gen. Mit unse­rer Fach­kom­pe­tenz und unse­rem umfas­sen­den Ser­vice bewäl­ti­gen wir gemein­sam jede Herausforderung.

Beihilfe-Outsourcing
Unser Ange­bot

Als Bei­hil­fe­dienst­leis­ter ver­ste­hen wir die kom­ple­xen Her­aus­for­de­run­gen, die mit der Ver­ant­wor­tung für das Wohl­be­fin­den Ihrer Bediens­te­ten und Ver­sor­gungs­emp­fän­ger ein­her­ge­hen. Unser Fokus liegt daher auf einer prä­zi­sen Beihilfe-Abwicklung, die nicht nur zeit­ge­mäß und rei­bungs­los, son­dern auch bedarfs­ge­recht ist. Wir set­zen auf moder­ne Tech­no­lo­gien, um nicht nur den aktu­el­len Stan­dards zu ent­spre­chen, son­dern die digi­ta­le Zukunft der Bei­hil­fe­ab­rech­nung aktiv mitzugestalten.

Unse­re Lösungsoptionen:

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Beihilfe-Prozess-Outsourcing (BPO)

Pla­nen Sie, Ihre Bei­hil­fe­sach­be­ar­bei­tung voll­stän­dig oder teil­wei­se aus­zu­la­gern? Ent­de­cken Sie unse­re umfas­sen­de Erfah­rung und Exper­ti­se, die Ihnen einen kla­ren Vor­teil bie­tet und Ihre Bei­hil­fe­kos­ten nach­hal­tig senkt.

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Beihilfe
SaaS-Lösungen

Suchen Sie eine hoch­leis­tungs­fä­hi­ge Soft­ware zur Bei­hil­fe­be­ar­bei­tung? Ent­de­cken Sie alles über Bebis.net und wie es Dienst­stel­len sowie Bei­hil­fe­be­rech­tig­ten zugu­te­kommt. Mit Bebis.net gestal­ten Sie den Bei­hil­fe­pro­zess digi­tal und effizient.

Beihilfe-Mentoring

Wer­den Sie und Ihre Mit­ar­bei­ter selbst zu Bei­hil­fe­ex­per­ten oder pro­fi­tie­ren Sie von pro­fes­sio­nel­ler Bera­tung zu Bei­hil­fe­fra­gen und der aktu­el­len Rechts­la­ge. Fin­den Sie her­aus, wie wir Sie und Ihr Team umfas­send unter­stüt­zen kön­nen – alle Details hier­zu sehen Sie hier.

Ent­de­cken Sie jetzt unse­re beihilfe-Lösungen!

Ich bin für Sie da, um Ihre spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen im Detail zu bespre­chen und Ihnen pass­ge­naue Lösun­gen vor­zu­schla­gen. Zögern Sie nicht, mich für eine per­sön­li­che und unver­bind­li­che Bera­tung zu kontaktieren.

Thorsten Schreiner

Thors­ten Schrei­ner
Kun­den­ser­vice
t.schreiner@bbz-beihilfe.de

Ihre Beihilfe-Verwaltung – bei uns in bes­ten Händen

Zuver­läs­sig­keit und Exper­ti­se seit 25 Jah­ren
Als Ihr ver­läss­li­cher Part­ner spe­zia­li­sie­ren wir uns auf die prä­zi­se Bear­bei­tung von Bei­hil­fen im öffent­li­chen Sek­tor. Unse­re Exper­ti­se sichert eine indi­vi­du­el­le und genaue Umset­zung Ihrer Beihilfesachbearbeitung.

Inno­va­ti­on trifft auf Digi­ta­li­sie­rung
Durch den Ein­satz moderns­ter Tech­no­lo­gien stre­ben wir nach effi­zi­en­ten Pro­zes­sen und inno­va­ti­ven Dienst­leis­tun­gen, die den heu­ti­gen Anfor­de­run­gen nicht nur gerecht wer­den, son­dern die­se übertreffen.

Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein im öffent­li­chen Dienst
Wir ver­ste­hen die Bedeu­tung unse­rer Ver­ant­wor­tung im öffent­li­chen Dienst und set­zen den Fokus kon­se­quent auf das Wohl­be­fin­den und die Bedürf­nis­se Ihrer Bediensteten.

Schnell, zeit­ge­mäß und ohne Umstän­de
Unser Ziel ist es, Bei­hil­fe­an­trä­ge schnell, zeit­ge­mäß und ohne unnö­ti­ge Kom­pli­ka­tio­nen zu bearbeiten.

Zer­ti­fi­ziert
und bewährt

FAQ Dienst­stel­len

Wie erfolgt der Über­gang unse­rer Bei­hil­fe­ab­rech­nung an die BBZ? 

Durch unse­re stan­dar­di­sier­te Vor­ge­hens­wei­se kön­nen wir schnell und struk­tu­riert die Bei­hil­fe­ab­rech­nung für Sie über­neh­men. In einem per­sön­li­chen Gespräch klä­ren wir wich­ti­ge Fak­to­ren und Para­me­ter, so dass der Über­gang sowohl für Sie als Dienst­stel­le als auch für Ihre Bei­hil­fe­be­rech­tig­ten rei­bung­los verläuft.

So kön­nen bei­spiels­wei­se sowohl Ihre Beihilfesachbearbeiter*innen als auch die Sachbearbeiter*innen der BBZ auf einem gemein­sa­men Man­dan­ten in unse­rer Bei­hil­fe­ab­rech­nungs­soft­ware arbei­ten. Sie kön­nen somit einen geord­ne­ten Über­gang der Bei­hil­fe­ab­rech­nung im eige­nen Haus hin zur BBZ als Dienst­leis­ter über einen selbst zu bestim­men­den Zeit­raum gewährleisten.

Wenn Sie die Bei­hil­fe­be­ar­bei­tung im eige­nen Haus auf­ge­be, oder nur teil­wei­se ver­la­gern möch­ten, bie­ten wir Ihnen die Mög­lich­keit, die Aus­la­ge­rung der Bei­hil­fe­ab­rech­nung sozi­al ver­träg­lich zu gestal­ten, ohne von Anfang an auf eine hohe Qua­li­tät und Trans­pa­renz in der Bei­hil­fe­be­ar­bei­tung ver­zich­ten zu müs­sen. Über einen Stamm­da­ten­im­port oder stan­dar­di­sier­te Erfas­sungs­blät­ter wer­den die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen erfasst. Damit lie­gen uns alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen vor und die Abwick­lung der Beihilfe durch uns kann beginnen.

Kann ich auch nur einen Teil­be­reich des Bei­hil­fe­pro­zes­ses an die BBZ übergeben? 

Ja, als Bei­hil­fe­ex­per­te kön­nen wir Sie in jedem Ein­zel­schritt des Pro­zes­ses unter­stüt­zen. Je nach Anfor­de­rung kön­nen wir bei­spiels­wei­se den Antrags­ein­gang für Sie abwi­ckeln oder ande­re logis­ti­sche Auf­ga­ben für Sie über­neh­men. Im Abrech­nungs­pro­zess selbst bie­ten wir inhalt­lich indi­vi­du­el­le Mög­lich­kei­ten zur Unter­stüt­zung, zum Bei­spiel Krank­heits­ver­tre­tung oder Spitzenlastabdeckung.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen braucht unse­re IT für den Ein­satz von bebis? 

Dank der Nut­zung von Bebis.net als Software-as-a-Service (SaaS) ent­fal­len die Kos­ten für teu­re Hard­ware oder Infra­struk­tur. Die Erst­ein­rich­tung erfor­dert nur mini­ma­len Auf­wand. Zudem ent­las­ten wir Sie bei der War­tung und Aktua­li­sie­rung der Anwendung.

Kann die BBZ zu Spit­zen­zei­ten fle­xi­bel unterstützen? 

Für Kun­den, die mit unse­rer Bei­hil­fe­ab­rech­nungs­soft­ware Bebis.net arbei­ten, kön­nen wir schnell und fle­xi­bel in der Bear­bei­tung unter­stüt­zen. Durch die Mög­lich­keit, gemein­sam an einem Man­dan­ten in der Soft­ware zu arbei­ten, ent­las­ten wir Ihre Mit­ar­bei­ter zu Spit­zen­zei­ten und kön­nen auch Urlaubs­ver­tre­tun­gen oder Krank­heits­aus­fäl­le übernehmen.

Kann mich die BBZ auch indi­vi­du­ell zu Bei­hil­fe­the­men beraten? 

Durch unser breit­ge­fä­cher­tes Know­how ste­hen wir ger­ne auch als Part­ner für Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te oder Spe­zi­al­schu­lun­gen, bspw. Pfle­ge, Zahn­ersatz oder Rech­te­schu­lun­gen zur Ver­fü­gung. Mit unse­rer exter­nen Sicht und unse­ren Erfah­run­gen aus der Beihilfe-Praxis erstel­len wir für Sie ein pass­ge­nau­es Ange­bot für Ihre Organisation.

Auf wel­che Bei­hil­fe­rech­te ist die BBZ spezialisiert? 

Für unse­re Kun­den aus allen Berei­chen der öffent­li­chen Hand, Kirchen- und Sozi­al­ein­rich­tun­gen arbei­ten wir mit 9 unter­schied­li­chen Bei­hil­fe­rech­ten: Evan­ge­li­sche Kir­che im Rhein­land, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Hes­sen, Ham­burg, Bay­ern, Nie­der­sach­sen, Ber­lin und Bun­des­recht. Die­ses brei­te Spek­trum för­dert unter ande­rem einer schnel­len Ein­ar­bei­tung in neue Kun­den­an­for­de­run­gen und ermög­licht es uns auch Kun­den mit 2 Rech­ten schnellst­mög­lich zu integrieren.

Wel­chen Ser­vice bie­tet die BBZ unse­ren Beihilfeberechtigten? 

Bei­hil­fe­be­rech­tig­te kön­nen aus drei unter­schied­li­chen Ein­rei­chungs­we­gen wäh­len: App, Por­tal oder Post. Damit ist eine ein­fa­che Ein­rei­chung sichergestellt.

Sobald der Antrag bei uns ein­geht, arbei­ten wir an der schnellst­mög­li­chen Abwicklung.

Wir bie­ten die Mög­lich­keit der indi­vi­du­el­len Bera­tung. Dafür ist die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit der per­sön­li­chen Sachbearbeiter*innen zu ver­ein­bar­ten Zei­ten sicher­ge­stellt. Die Kon­takt­da­ten fin­den die Berech­tig­ten auf ihren Bescheiden.

Wie unter­stützt die BBZ bei der Zahlbarmachung? 

Durch die Zahl­bar­ma­chung ent­las­ten wir Sie bei der Abwick­lung des gesam­ten Zahlungsverkehrs.

Wir bie­ten dabei höchst­mög­li­che Sicher­heit, indem wir alle Fremd­gel­der in einer eigens ein­ge­rich­te­ten Neben­buch­hal­tung verwalten.

Des Wei­tern gibt es die Mög­lich­keit, ein Ein­zel­treu­hand­kon­to ein­zu­rich­ten, über das aus­schließ­lich die Zah­lung der Bei­hil­fe­leis­tun­gen an die Berech­tig­ten für Sie als Kun­de abge­wi­ckelt wird. Sie blei­ben dabei natür­lich wirt­schaft­lich Berech­tig­ter Ihres Einzeltreuhandkontos.

Sie möch­ten uns
tele­fo­nisch erreichen?

Die direk­te Durch­wahl Ihres Bei­hil­fe­sach­be­ar­bei­ters fin­den Sie auf Ihrem letz­ten Bei­hil­fe­be­scheid, alter­na­tiv errei­chen Sie uns über unse­re Zen­tra­le unter 06322 9463–0 oder per Mail an info@bbz-beihilfe.de

Bit­te geben Sie bei Rück­fra­gen immer den Namen Ihres BBZ-Beihilfesachbearbeiters / Ihrer BBZ-Beihilfesachbearbeiterin und Ihre Bei­hil­fe­per­so­nal­num­mer an. Sie kön­nen den Namen und die­se Num­mer Ihrem Antrags­vor­druck oder dem letz­ten Bei­hil­fe­be­scheid entnehmen.

Sie haben die Mög­lich­keit, sich einen vor­aus­ge­füll­ten Beihilfe-Antrag zusen­den zu las­sen. Fül­len Sie dazu ein­fach online unser Anforderungs-Formular aus. 

T. 06322 9463–0

Mon­tag – Mitt­woch
von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Don­ners­tag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 17:00 Uhr

Frei­tag
von 8:00 bis 13:00 Uhr

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