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Exper­ti­se in Bei­hil­fe­recht
leicht gemacht

Egal ob zu Fach­the­men oder spe­zi­fi­schen Fra­gen zu einem Landes- oder zum Bun­des­bei­hil­fe­recht – unse­re Exper­ten ste­hen Ihnen zur Seite!

Aktu­el­le ent­wick­lun­gen im Bei­hil­fe­recht –
pra­xis­nah und ver­ständ­lich erklärt

Erkun­den Sie unse­re viel­fäl­ti­gen Ange­bo­te wie Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen für Bei­hil­fe­sach­be­ar­bei­ter, indi­vi­du­el­le Schu­lun­gen für Ihre Mit­ar­bei­ter im Bei­hil­fe­recht sowie maß­ge­schnei­der­te Work­shops und Beratungs-Sitzungen. Las­sen Sie uns gemein­sam Lösun­gen für Ihre stra­te­gi­schen Zie­le ent­wi­ckeln und von unse­rer über 25-jährigen Erfah­rung und Exper­ti­se in der Bei­hil­fe­ab­rech­nung profitieren!

Inves­tie­ren Sie in die Wei­ter­bil­dung Ihrer Mit­ar­bei­ten­den

Nut­zen Sie unse­re maß­ge­schnei­der­ten Schu­lun­gen, Mentoring-Programme und Work­shops, um Ihr Team zu stär­ken und in allen rele­van­ten Berei­chen des Beihilfe- und Pfle­ge­rechts zu schulen.

Tanja Müller

Tan­ja Mül­ler
Beihilfe-Expertin
t.mueller@bbz-beihilfe.de

Sie möch­ten uns
tele­fo­nisch erreichen?

Die direk­te Durch­wahl Ihres Bei­hil­fe­sach­be­ar­bei­ters fin­den Sie auf Ihrem letz­ten Bei­hil­fe­be­scheid, alter­na­tiv errei­chen Sie uns über unse­re Zen­tra­le unter 06322 9463–0 oder per Mail an info@bbz-beihilfe.de

Bit­te geben Sie bei Rück­fra­gen immer den Namen Ihres BBZ-Beihilfesachbearbeiters / Ihrer BBZ-Beihilfesachbearbeiterin und Ihre Bei­hil­fe­per­so­nal­num­mer an. Sie kön­nen den Namen und die­se Num­mer Ihrem Antrags­vor­druck oder dem letz­ten Bei­hil­fe­be­scheid entnehmen.

Sie haben die Mög­lich­keit, sich einen vor­aus­ge­füll­ten Beihilfe-Antrag zusen­den zu las­sen. Fül­len Sie dazu ein­fach online unser Anforderungs-Formular aus. 

T. 06322 9463–0

Mon­tag – Mitt­woch
von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Don­ners­tag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 17:00 Uhr

Frei­tag
von 8:00 bis 13:00 Uhr

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