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Beihilfe-Prozess-Outsourcing sicher und flexibel

Mit unse­rem hoch stan­dar­di­sier­ten Pro­zes­sen garan­tie­ren wir, dass Ihre Antrags­ver­ar­bei­tung bei uns in bes­ten Hän­den ist. Dabei pas­sen wir unse­re Dienst­leis­tun­gen an Ihre spe­zi­fi­schen Tarif- und Dienst­leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen sowie die rele­van­ten Bei­hil­fe­rechts­vor­schrif­ten an.

Beihilfe Out­sour­cing
opti­miert und angepasst

Ver­trau­en Sie auf unser Beihilfe-Prozess-Outsourcing, das spe­zi­ell für Ihre Bedürf­nis­se opti­miert und ange­passt wird. Mit unse­rer Exper­ti­se und den neu­es­ten digi­ta­len Werk­zeu­gen, wie bebis.net, gewähr­leis­ten wir eine schnel­le, trans­pa­ren­te und regel­kon­for­me Bear­bei­tung Ihrer Bei­hil­fe­an­trä­ge. Von der Kos­ten­zu­sa­ge bis zur Wider­spruchs­be­ar­bei­tung – unser ziel­ge­rich­te­tes Manage­ment sorgt für effi­zi­en­te Abläu­fe und stärkt die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Bei­hil­fe­stel­len und Berech­tig­ten. Ent­de­cken Sie, wie unse­re maß­ge­schnei­der­ten Outsourcing-Lösungen den Bei­hil­fe­pro­zess auch für Sie ver­ein­fa­chen können.

Beihilfe Outsourcing

Umfang­rei­che Aus­wer­tun­gen aus bebis.net sind auf Wunsch jeder­zeit trans­pa­rent abruf­bar und erleich­tern die zukünf­ti­ge Planung.

Zahl­bar­ma­chung der Bescheide

Die BBZ erleich­tert den Zah­lungs­pro­zess, indem wir für Sie ein spe­zi­el­les Treu­hand­kon­to einrichten. 

Dies ermög­licht uns, die Zahl­bar­ma­chung von bear­bei­te­ten Bei­hil­fe­be­schei­den direkt auf das Kon­to des Bezugs­be­rech­tig­ten zu überweisen. 

Unse­re Lösung bie­tet eine naht­lo­se, siche­re und effi­zi­en­te Über­tra­gung der Mit­tel, um sicher­zu­stel­len, dass die Berech­tig­ten ihre Ansprü­che zeit­nah und ohne Umwe­ge erhalten.

Rezept­be­ar­bei­tung nach AMNOG

Für eine opti­ma­le Abwick­lung Ihrer Arz­nei­mit­tel­ra­bat­te nach dem Arz­nei­mit­tel­markt­neu­ord­nungs­ge­setz (AMNOG) ist die BBZ Ihr zuver­läs­si­ger Partner.

Wir garan­tie­ren eine sorg­fäl­ti­ge und getrenn­te Ver­wal­tung der ein­ge­zo­ge­nen Abschlä­ge, um Ihnen maxi­ma­le Trans­pa­renz und Effi­zi­enz zu bie­ten. Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se in der Gel­tend­ma­chung der Rabat­te bei phar­ma­zeu­ti­schen Unter­neh­men und nut­zen Sie den Vor­teil unse­res umfas­sen­den Services.

Gesund­heits­da­ten sind bei uns sicher 

Daten­schutz steht bei uns im Mit­tel­punkt. Wir garan­tie­ren die Sicher­heit der sen­si­blen Gesund­heits­da­ten Ihrer Bei­hil­fe­be­rech­tig­ten. Durch eine beson­ne­ne Daten­hal­tung beschrän­ken wir die Spei­che­rung aus­schließ­lich auf für die Bei­hil­fe­ab­rech­nung erfor­der­li­che Infor­ma­tio­nen.

Unser Team ver­pflich­tet sich zur Ein­hal­tung von BDSG und DSGVO und wird jähr­lich von unse­rem Daten­schutz­be­auf­trag­ten geschult, um stets die aktu­el­len Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu wahren.

Was kön­nen wir für Sie tun? Kon­tak­tie­ren Sie uns! 

Gemein­sam meis­tern wir Ihre Her­aus­for­de­run­gen. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer indi­vi­du­el­len Bera­tung zu Ihrem Anlie­gen – kon­tak­tie­ren Sie mich unver­bind­lich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Thorsten Schreiner

Thors­ten Schreiner

06322 – 9463 22
t.schreiner@bbz-beihilfe.de

Sie möch­ten uns
tele­fo­nisch erreichen?

Die direk­te Durch­wahl Ihres Bei­hil­fe­sach­be­ar­bei­ters fin­den Sie auf Ihrem letz­ten Bei­hil­fe­be­scheid, alter­na­tiv errei­chen Sie uns über unse­re Zen­tra­le unter 06322 9463–0 oder per Mail an info@bbz-beihilfe.de

Bit­te geben Sie bei Rück­fra­gen immer den Namen Ihres BBZ-Beihilfesachbearbeiters / Ihrer BBZ-Beihilfesachbearbeiterin und Ihre Bei­hil­fe­per­so­nal­num­mer an. Sie kön­nen den Namen und die­se Num­mer Ihrem Antrags­vor­druck oder dem letz­ten Bei­hil­fe­be­scheid entnehmen.

Sie haben die Mög­lich­keit, sich einen vor­aus­ge­füll­ten Beihilfe-Antrag zusen­den zu las­sen. Fül­len Sie dazu ein­fach online unser Anforderungs-Formular aus. 

T. 06322 9463–0

Mon­tag – Mitt­woch
von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Don­ners­tag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 17:00 Uhr

Frei­tag
von 8:00 bis 13:00 Uhr

Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit

Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,

um Ihnen eine bessere Erreichbarkeit unserer Sachbearbeiter zu ermöglichen, haben sich unsere telefonischen Sprechzeiten geändert. Weitere Details erhalten Sie in einem separaten Informationsschreiben, das Ihnen mit Ihrer nächsten Abrechnungsinformation zugestellt wird.

Wir stehen Ihnen gerne zu den neuen Zeiten zur Verfügung.