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BBZ Beihilfe-Dienstleistungen

Ver­las­sen Sie sich auf die BBZ, Ihren Exper­ten für das Bei­hil­fe­we­sen. Wir ver­ste­hen Ihre Bedürf­nis­se genau und bie­ten indi­vi­du­el­le, hoch­wer­ti­ge Lösun­gen. Mit unse­rer Fach­kom­pe­tenz und unse­rem umfas­sen­den Ser­vice bewäl­ti­gen wir gemein­sam jede Herausforderung.

Beihilfe-Outsourcing
Unser Ange­bot

Als Bei­hil­fe­dienst­leis­ter ver­ste­hen wir die kom­ple­xen Her­aus­for­de­run­gen, die mit der Ver­ant­wor­tung für das Wohl­be­fin­den Ihrer Bediens­te­ten und Ver­sor­gungs­emp­fän­ger ein­her­ge­hen. Unser Fokus liegt daher auf einer prä­zi­sen Beihilfe-Abwicklung, die nicht nur zeit­ge­mäß und rei­bungs­los, son­dern auch bedarfs­ge­recht ist. Wir set­zen auf moder­ne Tech­no­lo­gien, um nicht nur den aktu­el­len Stan­dards zu ent­spre­chen, son­dern die digi­ta­le Zukunft der Bei­hil­fe­ab­rech­nung aktiv mitzugestalten.

Unse­re Lösungsoptionen:

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Beihilfe-Prozess-Outsourcing (BPO)

Pla­nen Sie, Ihre Bei­hil­fe­sach­be­ar­bei­tung voll­stän­dig oder teil­wei­se aus­zu­la­gern? Ent­de­cken Sie unse­re umfas­sen­de Erfah­rung und Exper­ti­se, die Ihnen einen kla­ren Vor­teil bie­tet und Ihre Bei­hil­fe­kos­ten nach­hal­tig senkt.

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Beihilfe
SaaS-Lösungen

Suchen Sie eine hoch­leis­tungs­fä­hi­ge Soft­ware zur Bei­hil­fe­be­ar­bei­tung? Ent­de­cken Sie alles über Bebis.net und wie es Dienst­stel­len sowie Bei­hil­fe­be­rech­tig­ten zugu­te­kommt. Mit Bebis.net gestal­ten Sie den Bei­hil­fe­pro­zess digi­tal und effizient.

Beihilfe-Mentoring

Wer­den Sie und Ihre Mit­ar­bei­ter selbst zu Bei­hil­fe­ex­per­ten oder pro­fi­tie­ren Sie von pro­fes­sio­nel­ler Bera­tung zu Bei­hil­fe­fra­gen und der aktu­el­len Rechts­la­ge. Fin­den Sie her­aus, wie wir Sie und Ihr Team umfas­send unter­stüt­zen kön­nen – alle Details hier­zu sehen Sie hier.

Ent­de­cken Sie jetzt unse­re beihilfe-Lösungen!

Ich bin für Sie da, um Ihre spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen im Detail zu bespre­chen und Ihnen pass­ge­naue Lösun­gen vor­zu­schla­gen. Zögern Sie nicht, mich für eine per­sön­li­che und unver­bind­li­che Bera­tung zu kontaktieren.

Thorsten Schreiner

Thors­ten Schrei­ner
Kun­den­ser­vice
t.schreiner@bbz-beihilfe.de

Ihre Beihilfe-Verwaltung – bei uns in bes­ten Händen

Zuver­läs­sig­keit und Exper­ti­se seit 25 Jah­ren
Als Ihr ver­läss­li­cher Part­ner spe­zia­li­sie­ren wir uns auf die prä­zi­se Bear­bei­tung von Bei­hil­fen im öffent­li­chen Sek­tor. Unse­re Exper­ti­se sichert eine indi­vi­du­el­le und genaue Umset­zung Ihrer Beihilfesachbearbeitung.

Inno­va­ti­on trifft auf Digi­ta­li­sie­rung
Durch den Ein­satz moderns­ter Tech­no­lo­gien stre­ben wir nach effi­zi­en­ten Pro­zes­sen und inno­va­ti­ven Dienst­leis­tun­gen, die den heu­ti­gen Anfor­de­run­gen nicht nur gerecht wer­den, son­dern die­se übertreffen.

Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein im öffent­li­chen Dienst
Wir ver­ste­hen die Bedeu­tung unse­rer Ver­ant­wor­tung im öffent­li­chen Dienst und set­zen den Fokus kon­se­quent auf das Wohl­be­fin­den und die Bedürf­nis­se Ihrer Bediensteten.

Schnell, zeit­ge­mäß und ohne Umstän­de
Unser Ziel ist es, Bei­hil­fe­an­trä­ge schnell, zeit­ge­mäß und ohne unnö­ti­ge Kom­pli­ka­tio­nen zu bearbeiten.

Zer­ti­fi­ziert
und bewährt

FAQ Dienst­stel­len

Wie erfolgt der Über­gang unse­rer Bei­hil­fe­ab­rech­nung an die BBZ? 

Durch unse­re stan­dar­di­sier­te Vor­ge­hens­wei­se kön­nen wir schnell und struk­tu­riert die Bei­hil­fe­ab­rech­nung für Sie über­neh­men. In einem per­sön­li­chen Gespräch klä­ren wir wich­ti­ge Fak­to­ren und Para­me­ter, so dass der Über­gang sowohl für Sie als Dienst­stel­le als auch für Ihre Bei­hil­fe­be­rech­tig­ten rei­bung­los verläuft.

So kön­nen bei­spiels­wei­se sowohl Ihre Beihilfesachbearbeiter*innen als auch die Sachbearbeiter*innen der BBZ auf einem gemein­sa­men Man­dan­ten in unse­rer Bei­hil­fe­ab­rech­nungs­soft­ware arbei­ten. Sie kön­nen somit einen geord­ne­ten Über­gang der Bei­hil­fe­ab­rech­nung im eige­nen Haus hin zur BBZ als Dienst­leis­ter über einen selbst zu bestim­men­den Zeit­raum gewährleisten.

Wenn Sie die Bei­hil­fe­be­ar­bei­tung im eige­nen Haus auf­ge­be, oder nur teil­wei­se ver­la­gern möch­ten, bie­ten wir Ihnen die Mög­lich­keit, die Aus­la­ge­rung der Bei­hil­fe­ab­rech­nung sozi­al ver­träg­lich zu gestal­ten, ohne von Anfang an auf eine hohe Qua­li­tät und Trans­pa­renz in der Bei­hil­fe­be­ar­bei­tung ver­zich­ten zu müs­sen. Über einen Stamm­da­ten­im­port oder stan­dar­di­sier­te Erfas­sungs­blät­ter wer­den die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen erfasst. Damit lie­gen uns alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen vor und die Abwick­lung der Beihilfe durch uns kann beginnen.

Kann ich auch nur einen Teil­be­reich des Bei­hil­fe­pro­zes­ses an die BBZ übergeben? 

Ja, als Bei­hil­fe­ex­per­te kön­nen wir Sie in jedem Ein­zel­schritt des Pro­zes­ses unter­stüt­zen. Je nach Anfor­de­rung kön­nen wir bei­spiels­wei­se den Antrags­ein­gang für Sie abwi­ckeln oder ande­re logis­ti­sche Auf­ga­ben für Sie über­neh­men. Im Abrech­nungs­pro­zess selbst bie­ten wir inhalt­lich indi­vi­du­el­le Mög­lich­kei­ten zur Unter­stüt­zung, zum Bei­spiel Krank­heits­ver­tre­tung oder Spitzenlastabdeckung.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen braucht unse­re IT für den Ein­satz von bebis? 

Dank der Nut­zung von Bebis.net als Software-as-a-Service (SaaS) ent­fal­len die Kos­ten für teu­re Hard­ware oder Infra­struk­tur. Die Erst­ein­rich­tung erfor­dert nur mini­ma­len Auf­wand. Zudem ent­las­ten wir Sie bei der War­tung und Aktua­li­sie­rung der Anwendung.

Kann die BBZ zu Spit­zen­zei­ten fle­xi­bel unterstützen? 

Für Kun­den, die mit unse­rer Bei­hil­fe­ab­rech­nungs­soft­ware Bebis.net arbei­ten, kön­nen wir schnell und fle­xi­bel in der Bear­bei­tung unter­stüt­zen. Durch die Mög­lich­keit, gemein­sam an einem Man­dan­ten in der Soft­ware zu arbei­ten, ent­las­ten wir Ihre Mit­ar­bei­ter zu Spit­zen­zei­ten und kön­nen auch Urlaubs­ver­tre­tun­gen oder Krank­heits­aus­fäl­le übernehmen.

Kann mich die BBZ auch indi­vi­du­ell zu Bei­hil­fe­the­men beraten? 

Durch unser breit­ge­fä­cher­tes Know­how ste­hen wir ger­ne auch als Part­ner für Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te oder Spe­zi­al­schu­lun­gen, bspw. Pfle­ge, Zahn­ersatz oder Rech­te­schu­lun­gen zur Ver­fü­gung. Mit unse­rer exter­nen Sicht und unse­ren Erfah­run­gen aus der Beihilfe-Praxis erstel­len wir für Sie ein pass­ge­nau­es Ange­bot für Ihre Organisation.

Auf wel­che Bei­hil­fe­rech­te ist die BBZ spezialisiert? 

Für unse­re Kun­den aus allen Berei­chen der öffent­li­chen Hand, Kirchen- und Sozi­al­ein­rich­tun­gen arbei­ten wir mit 9 unter­schied­li­chen Bei­hil­fe­rech­ten: Evan­ge­li­sche Kir­che im Rhein­land, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Hes­sen, Ham­burg, Bay­ern, Nie­der­sach­sen, Ber­lin und Bun­des­recht. Die­ses brei­te Spek­trum för­dert unter ande­rem einer schnel­len Ein­ar­bei­tung in neue Kun­den­an­for­de­run­gen und ermög­licht es uns auch Kun­den mit 2 Rech­ten schnellst­mög­lich zu integrieren.

Wel­chen Ser­vice bie­tet die BBZ unse­ren Beihilfeberechtigten? 

Bei­hil­fe­be­rech­tig­te kön­nen aus drei unter­schied­li­chen Ein­rei­chungs­we­gen wäh­len: App, Por­tal oder Post. Damit ist eine ein­fa­che Ein­rei­chung sichergestellt.

Sobald der Antrag bei uns ein­geht, arbei­ten wir an der schnellst­mög­li­chen Abwicklung.

Wir bie­ten die Mög­lich­keit der indi­vi­du­el­len Bera­tung. Dafür ist die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit der per­sön­li­chen Sachbearbeiter*innen zu ver­ein­bar­ten Zei­ten sicher­ge­stellt. Die Kon­takt­da­ten fin­den die Berech­tig­ten auf ihren Bescheiden.

Wie unter­stützt die BBZ bei der Zahlbarmachung? 

Durch die Zahl­bar­ma­chung ent­las­ten wir Sie bei der Abwick­lung des gesam­ten Zahlungsverkehrs.

Wir bie­ten dabei höchst­mög­li­che Sicher­heit, indem wir alle Fremd­gel­der in einer eigens ein­ge­rich­te­ten Neben­buch­hal­tung verwalten.

Des Wei­tern gibt es die Mög­lich­keit, ein Ein­zel­treu­hand­kon­to ein­zu­rich­ten, über das aus­schließ­lich die Zah­lung der Bei­hil­fe­leis­tun­gen an die Berech­tig­ten für Sie als Kun­de abge­wi­ckelt wird. Sie blei­ben dabei natür­lich wirt­schaft­lich Berech­tig­ter Ihres Einzeltreuhandkontos.

Sie möch­ten uns
tele­fo­nisch erreichen?

Die direk­te Durch­wahl Ihres Bei­hil­fe­sach­be­ar­bei­ters fin­den Sie auf Ihrem letz­ten Bei­hil­fe­be­scheid, alter­na­tiv errei­chen Sie uns über unse­re Zen­tra­le unter 06322 9463–0 oder per Mail an info@bbz-beihilfe.de

Bit­te geben Sie bei Rück­fra­gen immer den Namen Ihres BBZ-Beihilfesachbearbeiters / Ihrer BBZ-Beihilfesachbearbeiterin und Ihre Bei­hil­fe­per­so­nal­num­mer an. Sie kön­nen den Namen und die­se Num­mer Ihrem Antrags­vor­druck oder dem letz­ten Bei­hil­fe­be­scheid entnehmen.

Sie haben die Mög­lich­keit, sich einen vor­aus­ge­füll­ten Beihilfe-Antrag zusen­den zu las­sen. Fül­len Sie dazu ein­fach online unser Anforderungs-Formular aus. 

T. 06322 9463–0

Mon­tag – Mitt­woch
von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Don­ners­tag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 17:00 Uhr

Frei­tag
von 8:00 bis 13:00 Uhr

Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit

Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,

um Ihnen eine bessere Erreichbarkeit unserer Sachbearbeiter zu ermöglichen, haben sich unsere telefonischen Sprechzeiten geändert. Weitere Details erhalten Sie in einem separaten Informationsschreiben, das Ihnen mit Ihrer nächsten Abrechnungsinformation zugestellt wird.

Wir stehen Ihnen gerne zu den neuen Zeiten zur Verfügung.